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Allgemeine Mietbedingungen

A: Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer

  1. Der Mietvertrag wird entweder schriftlich oder durch Onlinebuchung mit Bestätigung des Vermieters per E-Mail oder Whatsapp geschlossen.

  2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

  3. Mehrere Personen können als Mieter benannt werden. Der Mieter darf den Wagen an benannte berechtigte Fahrer überlassen, muss jedoch deren Eignung, inklusive Fahrerlaubnis, sicherstellen. Eine Weitergabe des Wagens an Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich, ist untersagt und führt zum Verlust des
    Versicherungsschutzes.

B: Allgemeines

  1. Bei Übergabe muss der Mieter eine gültige Fahrerlaubnis, ein akzeptiertes Zahlungsmittel sowie einen Identitätsnachweis mit deutschem Wohnsitz vorlegen. Ohne diese Dokumente tritt der Vermieter vom Mietvertrag zurück, und der Mieter haftet für finanziell entstandene Schäden.

  2. Mietpreis und Kaution sind im Voraus zu zahlen.

  3. Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand und vollgetankt übergeben. Bei Rückgabe muss es ebenfalls vollgetankt sein, andernfalls werden 4 EUR pro fehlendem Liter Kraftstoff berechnet.

  4. Alle Angaben des Mieters sind wesentlicher Vertragsbestandteil. Er muss seine Zahlungsfähigkeit bestätigen.

  5. Der Mieter verpflichtet sich, nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu fahren.

  6. Verbot der Fahrzeugnutzung für sportliche Zwecke, Wettkämpfe, Fahrsicherheitstraining oder auf Rennstrecken.

  7. Die Fahrzeuge sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet.

  8. Parken nur in abschließbaren Garagen; Verstöße machen den Mieter für Vandalismusschäden haftbar.

  9. Die vom Mieter abgegebenen Erklärungen gelten auch für berechtigte Fahrer.

  10. Der Mieter muss das Fahrzeug sorgfältig nutzen und warten, einschließlich regelmäßiger Überprüfung des technischen Zustandes, der Verkehrssicherheit und Einhaltung der Beladungsgrenzen.

  11. Das Deaktivieren der Traktionskontrolle und die Durchführung von Launch-Control-Starts sind verboten. Bei Verstößen werden Strafen von 2.000€ pro Verstoß erhoben und führen zum Verlust des Versicherungsschutzes.

C: Rückgabe des Fahrzeugs und Zahlungsbedingungen

  1. Der Mietvertrag endet automatisch nach der vereinbarten Mietzeit. Eine unerlaubte Verlängerung führt nicht zur Vertragsverlängerung.

  2. Das Fahrzeug muss vertragsgemäß, zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückgegeben werden.

  3. Schadenersatz bei übermäßiger Verschmutzung.

  4. Eine Verlängerung muss vom Vermieter genehmigt werden. Ohne Genehmigung verliert der Mieter alle Rechte und muss den vollen Mietpreis zahlen. Zusätzlich kann eine Vertragsstrafe in Höhe des Mietpreises des nächsten Mieters anfallen.

  5. Rückgabe des Fahrzeugs am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit.

  6. Kein Recht zur Aufrechnung oder Zurückhaltung des Mietpreises, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

  7. Der Vermieter darf Vertragsstrafen und Schäden über die Kreditkarte des Mieters abrechnen.

D: Schäden am Mietwagen

  1. Bei technischen Schäden am Mietwagen muss der Vermieter sofort informiert werden. Reparaturen dürfen nur in autorisierten Werkstätten und mit Genehmigung des Vermieters erfolgen, es sei denn, die Kosten liegen unter 80 EUR. Der Vermieter erstattet Reparaturkosten, wenn der Mieter nachweist, dass er nicht schuld ist.

  2. Bei Unfällen muss der Mieter die Polizei benachrichtigen, am Unfallort bleiben, umfassende Informationen und Zeugenaussagen sammeln, den Vermieter informieren und zahlreiche Fotos vom Unfallort, allen beteiligten Fahrzeugen, Ausweisen, Führerscheinen und Fahrzeugscheinen machen. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs an die Mietstation ist ein detaillierter Schadensbericht vorzulegen.

E: Haftung des Mieters

  1. Unbeschränkte Haftung des Mieters bei Überlassung des Mietwagens an nichtberechtigte Personen.

  2. Mieter und Lenker haften für Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und entlasten den Vermieter von daraus resultierenden Kosten.

  3. Haftung des Mieters für Schäden durch Bedienungsfehler oder übermäßige Beanspruchung, bei Unfällen, Diebstahl, Vandalismus etc.. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Mieter bis zur Höhe des Gesamtschadens.

  4. Schadenersatzpflicht umfasst Reparaturkosten, Wertminderung und weitere Kosten wie Abschleppen und Mietausfall.

  5. Mieter trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Vertragsbedingungen, auch wenn das Fahrzeug an Dritte überlassen wird. Jegliches Verhalten der Dritten wird behandelt, als wäre es das Verhalten des Mieters selbst.

  6. Unerlaubte Auslandsfahrten führen zur sofortigen Beendigung des Vertrages und einer Vertragsstrafe von 2.000€.

F: Haftung des Vermieters

Die Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ist größtenteils ausgeschlossen, es sei denn, es geht um Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten. Der Ausschluss gilt nicht, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters oder seiner Vertreter verursacht wurde. Diese Regelung betrifft auch Pflichtverletzungen während der Vertragsverhandlungen. Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf Ansprüche für Schäden oder Verluste an Gegenständen, die im Fahrzeug transportiert oder zurückgelassen wurden.

G: Außerordentliche Kündigung

Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu zählen unter anderem schlechte Pflege des Fahrzeugs, unsachgemäßer oder unrechtmäßiger Gebrauch, vorsätzliche Beschädigung, Verschweigen oder Verbergen von Schäden, Nutzung des Fahrzeugs für vorsätzliche Straftaten oder unerlaubte Weitervermietung.

H: Stornobedingungen

  1. Bei Stornierung oder Nichtabholung des Mietfahrzeugs wird die Anzahlung einbehalten.

  2. Wenn der Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erscheint, hält der Vermieter die Reservierung zwei Stunden aufrecht, danach wird das Fahrzeug anderweitig vergeben und die Anzahlung einbehalten.

I: Einholen von Informationen bei Auskunfteien

Der Mieter gibt sein Einverständnis, dass der Vermieter bei der SCHUFA Auskünfte über ihn einholen darf.

J: Schlussbestimmungen

Für den Mietvertrag gilt deutsches Recht. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrags. Für Kaufleute oder Mieter ohne Gerichtsstand in Deutschland ist der Gerichtsstand Pforzheim für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

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